Urheberrecht vs. KI: GEMA erzielt wichtigen Etappensieg

Das Landgericht München hat im Rechtsstreit zwischen der GEMA und dem KI-Musikunternehmen Suno weitgehend zugunsten der Verwertungsgesellschaft entschieden. Suno darf bestimmte urheberrechtlich geschützte Musikwerke künftig nicht ohne Zustimmung vervielfältigen oder für das Training seines KI-Modells verwenden.

Das Urteil, das unter anderem den Umgang mit Welthits wie „Atemlos“ und „Forever Young“ betrifft, ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Neben dem Nutzungsverbot wurde Suno dazu verurteilt, Informationen über entsprechende Gewinne offenzulegen, während über mögliche Schadensersatzzahlungen noch nicht endgültig entschieden ist.

Für die GEMA ist dies nach einem ähnlichen Erfolg gegen OpenAI im November 2025 ein weiterer wichtiger Etappensieg im Kampf um die Rechte von Musikschaffenden. Dennoch bedeutet die Entscheidung keine sofortige Revolution im KI-Urheberrecht, da Suno nur einer von vielen Anbietern ist und die fraglichen Daten oft längst in bestehenden Modellen verarbeitet wurden. Die GEMA setzt deshalb langfristig auf faire Lizenzmodelle und bietet mit „PLAI by GEMA“ bereits einen rechtlich geklärten Datensatz für das KI-Training an, um Kreative angemessen zu vergüten.